Der Erwerb eines Teilzeitwohnrechts – also einer Woche Urlaub in einer Ferienwohnanlage für einen Zeitraum von in der Regel mehr als dreißig Jahren – ist mit Kosten unterschiedlichster Höhe verbunden, je nach Größe und Ausstattung des gewünschten Appartements, der Saisonzeit, Attraktivität und Standort des Ferienkomplexes. Die Mitgliedsunternehmen des DBTW offerieren Teilzeitwohnrechte von 1.100 Euro (Appartement für 2 Personen in der Nebensaison) bis 20.000 Euro (Luxussuite für bis zu 6 Personen in der absoluten Hochsaison).
An Kosten entstehen weiter lediglich anteilige Jahres-Beiträge für sämtliche Betriebsausgaben, Instandhaltung und Verwaltung, sowie beim Urlaubsaufenthalt ortsübliche Abgaben, wie etwa die vielerorts übliche Kurtaxe, die in der Regel bei etwa einem Drittel bis der Hälfte der Kosten für ein vergleichbares Hotelappartement liegen. Erfahrungsgemäß ist die Anfangsinvestition nach 6-8 Jahren "hereingeurlaubt". Danach macht man Urlaub zu den günstigen Nebenkosten.
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Zum Begriff Teilzeitwohnrecht
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